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EntAb GmbH Abbruchunternehmen

EntAb - Professionelle Lösungen für Ihr nächstes Projekt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Unsere Leistungen und Verträge basieren ausschließlich auf diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, schriftlich anerkannt. Schriftliche Erklärungen bedürfen der Schriftform oder sicherer elektronischer Signatur, außer Mängelanzeigen von Verbrauchern. Unsere Angebote sind unverbindlich, es sei denn, anders vereinbart. Ein Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn schriftliche Auftragsbestätigung zugesandt. Kostenvoranschlag wird nach bestem Wissen erstellt, jedoch keine Gewähr für Richtigkeit. Kostenerhöhungen über 15% werden dem Vertragspartner mitgeteilt. Kostenüberschreitungen bis 15%, die unvermeidbar sind, können ohne weitere Ankündigung in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig und können bei Bedarf in Rechnung gestellt werden. Werkleistung oder sonstige Leistung kann auf Basis des tatsächlichen Aufwands berechnet werden. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, anders angegeben. AGB gelten auch für Warenkäufe, es sei denn, schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen. Andere AGB, insbesondere Bedingungen des Lieferanten, gelten nicht, es sei denn, ausdrücklich widersprochen oder Waren/Leistungen vorbehaltlos angenommen.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Mündliche Zusagen sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt. Änderungen in unserer Auftragsbestätigung gelten als genehmigt, wenn nicht unverzüglich widersprochen wird. Angebote an uns sind für den Anbieter für mindestens 8 Tage bindend. Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum. Bestellungen und Annahmen müssen schriftlich erfolgen (z.B. per E-Mail oder Fax). Änderungen am Vertragstext bedürfen schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung. Der Besteller kann Änderungen am Liefergegenstand verlangen, sofern zumutbar. Weitergabe von Lieferungen an Sublieferanten bedarf schriftlicher Zustimmung des Bestellers.

3. Honorar / Preise
Leistungen werden auf Basis von Leistungsziel, Leistungsumfang, Leistungszeit und Umständen berechnet. Änderungen während der Bearbeitungszeit werden entsprechend den neuen Parametern abgerechnet. Preise können angepasst werden bei Veränderungen von relevanten Kostenstellen oder notwendigen Kosten. Mehrleistungen aufgrund von externen Änderungen werden gesondert vergütet. Festpreise gelten in der Regel, Streichung oder Mengenänderungen berechtigen nicht zur Preiserhöhung.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Teilrechnungen mit Umsatzsteuer fällig innerhalb von 7 Tagen, Schlusshonorarnote innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. Skontoabzug nicht erlaubt. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe bei Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug können wir Tätigkeiten beenden und vom Vertrag zurücktreten. Eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrags vor Beginn der Arbeiten, nach Erledigung von mindestens 50% des Auftrags wird weitere Zahlung von 40% und die restlichen 30% sind kurz vor Fertigstellung des Auftrags fällig, ohne Abzug und ohne Rückerhalt. Weitere Teilzahlungen gemäß gesonderter Vereinbarung. Verzugszinsen von 15% über dem Basiszinssatz p.a. bei verspäteter Zahlung. Abtretung, Verpfändung oder Einziehung von Forderungen bedarf schriftlicher Zustimmung des Bestellers. Bei Abtretung oder Verpfändung kann der Besteller 2% des Fakturenbetrags für Manipulationsaufwand abziehen, es sei denn, es wurde anders vereinbart.

5. Vertragsrücktritt
Wir können aus verschiedenen Gründen vom Vertrag zurücktreten, z.B. bei Annahmeverzug, Unterbrechung der Leistung durch den Auftraggeber/Auftraggeberin für mehr als einen Monat oder Vereitelung der Leistung. Bestimmungen des ABGB gelten für den Rücktritt. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners/der Vertragspartnerin sind wir von weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen befreit. Wir können ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen fordern oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt steht uns Entgelt für erbrachte Leistungen bis zum Rücktrittszeitpunkt zu. Rücktritt muss schriftlich per eingeschriebenen Brief oder elektronisch mit nachweisbarer Handysignatur erklärt werden. Geringfügige Fristüberschreitungen verschuldet vom Vertragspartner müssen akzeptiert werden, ohne Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktrittsrecht.

6. Mahn- und Inkassospesen
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners/der Vertragspartnerin sind pauschale Mahnspesen von € 25,- pro Mahnung plus Porto und eine Evidenzhaltungsgebühr von € 15,- pro Halbjahr für Mahnwesen zu erstatten. Alle Kosten und Spesen, die aus Mahnungen oder Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, wie Anwaltskosten, trägt der Schuldner/die Schuldnerin. Auch bei unverschuldetem Zahlungsverzug berechtigt uns dazu, Verzugszinsen von 15 % p.a. und Bearbeitungskosten von € 25,00 pro Mahnung zu berechnen.

7. Eigentumsvorbehalt
Sachen und Unterlagen, die von uns übergeben oder verliehen werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum unter Eigentumsvorbehalt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Sache jederzeit zurückzunehmen. Rücktritt vom Vertrag durch uns erfolgt nur bei ausdrücklicher Erklärung bei Zurückforderung oder Zurücknahme der Sache unter Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, und wir können unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend machen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes stellt keinen automatischen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir erklären den Rücktritt ausdrücklich.

8. Rechnung / Aufrechnungsverbot
Verrechnung von Gegenforderungen mit unserer Forderung ist unzulässig, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich zu. Ausnahme: Verbrauchergeschäfte. Forderungen gegen uns dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung abgetreten werden. Auf jeder Rechnung muss die Bestellnummer angegeben sein, ansonsten gilt die Rechnung als mangelhaft. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich durchgeführten und von der AG bestätigten Lieferungen. Von der AG bestätigte Nachweise der Leistungserbringung müssen dem Besteller zu jeder Rechnung übermittelt werden. Alle Rechnungen müssen die UID-Nummer des Bestellers und des Lieferanten enthalten. Der Fristenlauf für Rechnungsprüfung und Zahlung beginnt erst mit dem Eingang einer mangelfreien und prüfbaren Rechnung.

9. Urheberrecht
Nutzungsrecht an von uns erstellten Werken wird nur bei vollständiger Vertragserfüllung eingeräumt, unabhängig vom Urheberrechtsschutz. Kunde darf im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobene Daten und Informationen uneingeschränkt nutzen, auch digital, zur Erfüllung weiterer Aufträge. Unterlagen, Zeichnungen, Pläne, Skizzen und Know-how, die vom Besteller zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Bestellers und sind vertraulich zu behandeln. Lieferant verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der zur Verfügung gestellten Unterlagen und zur Geheimhaltung. Modelle und Werkzeuge, die auf Kosten des Bestellers hergestellt werden, gehen nach Bezahlung in das Eigentum des Bestellers über. Lieferant ist verpflichtet, die Modelle und Werkzeuge sorgfältig zu behandeln, zu kennzeichnen und zu versichern. Weiterverkauf, Vermietung, Verleih oder andere Verwendungen der Teile, die mit den Modellen und Werkzeugen hergestellt wurden, bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Bestellers.

10. Aufbewahrung bzw. Herausgabe von Unterlagen
Originalpläne, -zeichnungen und Schriftstücke können von uns aufbewahrt und auf Verlangen gegen Kostenersatz in Papierform ausgehändigt werden. Haftung für Fehler oder Schäden durch die EDV-Anlage des Empfängers bei Herausgabe von Unterlagen in digitaler Form wird von uns nicht übernommen. Wir verwenden EDV-Programme zum Schutz vor aggressiven EDV-Programmen wie Viren und Würmern.

11. Zurückbehaltung
Bei gerechtfertigter Reklamation darf der Vertragspartner/die Vertragspartnerin nur einen Teil des Nettohonorarbetrages zurückhalten, der dem voraussichtlichen Aufwand für die Behebung des Mangels bzw. des entstandenen Schadens entspricht. Diese Regelung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, es wurde individuell vereinbart oder es handelt sich um Personenschäden oder Schäden an übernommenen Sachen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten Rechnungsbetrages, sondern nur eines Teils, der den Kosten einer Ersatzvornahme entspricht.

12. Terminverlust / Liefertermine
Bei Teilzahlungen gilt: Nicht fristgerechte Zahlung einer Rate führt zur sofortigen Fälligkeit aller ausstehenden Teilleistungen, ohne weitere Nachfristsetzung. Bei Verbrauchergeschäften gilt: Wenn der Auftraggeber (AG) eine Teilleistung mindestens sechs Wochen überfällig ist, trotz Mahnung mit Nachfristsetzung von mindestens zwei Wochen, wird der Terminverlust anerkannt. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Der Lieferant haftet auch für Nachunternehmer und Lieferanten. Lieferant muss unverzüglich Umstände mitteilen, die die Einhaltung von Terminen unmöglich machen oder verzögern, und Maßnahmen ergreifen, um Termine einzuhalten. Bei Verzug mit vereinbarten Lieferterminen kann der Besteller pauschal und ohne Nachweis des Schadens ein Pönale in Höhe von 0,5 % pro begonnener Woche der Überschreitung, maximal 5 % des Gesamtnettowertes der Bestellung verlangen. Pönale mindert das Entgelt. Annahme verspäteter Lieferung bedeutet keinen Verzicht auf das Pönale. Bei einvernehmlicher Verlängerung der Lieferfrist bleiben Vertragsstrafen für die neuen Termine aufrecht. Maßgeblich für Liefertermin ist der Eingang der Ware am vereinbarten Erfüllungsort gemäß Bestellung.

13. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Gewährleistung erfolgt durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche können erst nach Verzug mit Gewährleistung geltend gemacht werden. Mängel müssen innerhalb einer Woche schriftlich gerügt werden, sonst gilt die Leistung als genehmigt. Gewährleistungsfrist abhängig von Art und Beschaffenheit der Sache. Bei Verbrauchergeschäften kann durch Austausch oder Verbesserung von Mängeln Vertragsaufhebung oder Preisminderung vermieden werden.

14. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Nachweis von Fahrlässigkeit erforderlich. Pläne und Unterlagen nur mit Genehmigung verwendet, sonst kein Schadenersatzanspruch. Lieferant haftet für Mängelfreiheit und Konformität der Ware. Besteller hat Recht auf Einsicht in Konformitätsnachweise. Besteller muss eingehende Lieferungen auf Menge, Transportschäden und Sachmängel prüfen und Mängel sofort rügen. Besteller hat Wahlrecht bei Art der Nacherfüllung. Bei Verzug des Lieferanten darf Besteller Nacherfüllung auf Kosten des Lieferanten selbst oder durch Dritte vornehmen lassen. Lieferant muss Besteller auf schriftliches Anfordern von Drittan-sprüchen freistellen, die im Zusammenhang mit der Lieferung entstehen. Lieferant trägt Folgekosten durch Mängel. Auf Verlangen des Bestellers müssen Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Sublieferanten oder Produzenten abgetreten werden. Lieferant haftet bei schuldhaftem Schaden gemäß gesetzlichen Bestimmungen. Besteller informiert und stimmt Maßnahmen ab. Produkthaftungsansprüche bleiben unberührt.

15. Gefahrenübergang
Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Dies umfasst Untergang und Verschlechterung der Ware bis zur Annahme durch Besteller am vereinbarten Lieferort. Behördliche Prüfung/Abnahme im Werk des Lieferanten, es sei denn, anders vereinbart.

16. Versand
Versandanschrift und Bestellnummer des Bestellers bei Versandanzeigen, Frachtbriefen und Paketanschriften angeben. Frachtkosten gemäß günstigsten Frachttarifen oder Versandvorschriften des Bestellers. Ladungssicherung durch Lieferanten sicherstellen, um Transportschäden zu vermeiden. Lieferscheine mit Inhalt, Projekt und Bestellernamen versehen. Waren handelsüblich und ordnungsgemäß verpacken, Verpackungen müssen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Lieferant verpflichtet sich zur kostenlosen Rücknahme der Verpackungen nach Gebrauch.

17. Software
Besteller erhält Nutzungsrecht für mitgelieferte Software gemäß vereinbarten Leistungsmerkmalen und für vertragsgemäße Verwendung. Lieferant verpflichtet zur Überprüfung der Software auf Viren und Schadsoftware vor Auslieferung oder Installation. Arbeitssicherheit und Umweltschutz: Lieferant muss sicherstellen, dass Lieferungen den geltenden Umwelt-, Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, um negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu vermeiden. Einhaltung von Vorschriften für gefährliche Stoffe wie REACH, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung. Beachtung von Vorschriften für Entsorgung von Abfällen und Reststoffen, Hinweis an Besteller bezüglich Produktbehandlung, Lagerung und Entsorgung.

18. Datenschutz und Datensicherheit
Die Vertragspartner verpflichten sich, im Rahmen der Vertragsbeziehung die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Datenschutzgesetz (DSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten und alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit zu treffen. Insbesondere dürfen personenbezogene Daten, von denen ein Vertragspartner im Zuge der Vertragsbeziehung Kenntnis erlangt, ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages verwendet und an niemanden übermitteln werden, ausgenommen dies wurde schriftlich genehmigt oder dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich. In diesem Fall ist der Empfänger von personenbezogenen Daten ebenfalls zur Einhaltung des Datenschutzes und des Datengeheimnisses gemäß DSG und DSGVO zu verpflichten.

19. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das an unserem Kanzleisitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Punkt XV letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

20. Gerichtsstand
Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtstand des Unternehmers oder an einem Sondergerichtstand zu klagen.

21. Adressänderung
Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist verpflichtet, uns Änderungen seiner/ihrer Wohn- bzw. Geschäftsadresse bin drei Werktagen bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

22. Referenznennung
Der Vertragspartner stimmt zu, dass wir die Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber unter Anführung von dessen Firmenbezeichnung und den technischen Daten des Auftrags, die Projektbeschreibung, Gesamtbaukosten, Fotos sowie Planauszüge im PDF-Format sowie in Werbemitteln veröffentlichen dürfen. Stimmt den Vertragspartner dieser Bestimmung nicht oder nur teilweise zu, muss er dies schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Angebotslegung mitteilen.

23. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.